Anfang August kam es in Holdorf scheinbar zu einem Fall, in dem ein älterer Herr von bislang unbekannten Personen angeschrieben worden ist. In diesem Schreiben ging es um anstehende Kontrollen durch die Gemeinde Holdorf / Feuerwehr Holdorf, bei denen die Montage der Rauchmelder überprüft werden sollen. Sowohl die Gemeindeverwaltung Holdorf als auch die Feuerwehren Holdorf bzw. Fladderlohausen weisen darauf hin, dass solche Kontrollen nicht durchgeführt werden und auch nicht geplant sind. Dieses gilt auch für die anderen Feuerwehren im Landkreis Vechta.

Sollte ein Bürger oder eine Bürgerin so ein Schreiben erhalten, sollte diese die Polizeistelle kontaktieren.

Im Zuge dieser Mitteilung weisen wir aber nochmals auf die bestehende Rauchmelderpflicht hin. In Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben, und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Weitere Informationen unter www.rauchmelder-lebensretter.de!

Warnhinweis – Informationen zu Rauchmeldern / 05.08.2020